Montag, 8. April 2013

Verpflichtungserklärung mit Bonitätsprüfung


Der Ottmar-Pohl-Platz im Kölner Stadtteil Kalk.  8:30 Uhr morgens. Die nächsten drei Stunden werde ich im "Amt für Ausländerangelegenheiten", Abteilung "Bonitätsprüfung" verbringen.

Im Wartebereich, direkt an der Ballustrade zu dem gigantomanisch konzipierten Innensaal des Hauses, warte ich darauf, dass meine Nummer aufgerufen wird. Ich sitze zwischen einer Familie mit zwei Kindern und einem jungen Mann, der wie ein Student aussieht. 

Folgende Dokumente haben wir alle mitgebracht:

1. die Lohnbescheinigungen der letzten sechs Monate (von beiden Ehepartnern)
2. die Kontoauszüge, die den Eingang der Gehälter auf das Konto dokumentieren
3. den Mietvertrag
4. Bescheinigungen über laufende Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge) 
5. Bescheinigungen über Kreditabzahlungen (falls vorhanden)
6. die Arbeitsverträge
7. Bescheinigung über das Kindergeld (durch Kontoauszug dokumentiert)
8. und bei Selbstständigkeit: BWA – Betriebeswirtschaftliche Auskunft

Foto: www.franz-paul-verlag.de
Nur wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird man uns eine Verpflichtungserklärung mit Bonitätsprüfung ausstellen. Die Familie, der Student, das gerade eingetroffene Pärchen im business casual und ich wollen einen Verwandten (manchmal auch einen Bekannten) aus einem Visum-pflichtigen Land außerhalb der EU zu einem Besuch in Deutschland einladen. 

Durch die Verpflichtungserklärung wird sichergestellt, dass meine Frau und ich im Falle einer "Abschiebung" oder "Zurückschiebung" meiner Schwiegereltern die Kosten für den Transport tragen können. Dieser erfolgt zum Beispiel, wenn sie eine Straftat bestehen.

Meine Schwiegereltern erhalten ein Visum, wenn sie in der deutschen Botschaft ihres Heimatlandes folgende Dokumente vorgelegt haben:

- eine offizielle Einladung
- eine Reisekrankenversicherung 
- ein Hin- und Rückflugticket 

Bekannte von uns haben im letzten Jahr versucht, einen Verwandten aus Cuba einzuladen. Man hat ihnen trotz Vorlage aller geforderten Dokumente die Einreise nicht bewilligt. 
Nummer 17 – Ich werde aufgerufen. Die Nervosität steigt.

Die Frau, die meinen Antrag bearbeitet, kenne ich schon. Schließlich bin ich schon zum vierten Mal hier.
Wir gehen alle Kontoauszüge, Arbeitsverträge und Versicherungsbescheide zügig durch. Vor drei Wochen ist mein Antrag abgelehnt worden. Heute kann ich mehr Sicherheiten vorweisen. Und ich habe Glück. Nachdem ich 25 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlt habe, bekomme ich die Erklärung.
Meine Frau ist seit acht Jahren in Deutschland. Sie zahlt seit sieben Jahren Steuern, vor einem Jahr hat man ihr die Staatsbürgerschaft bewilligt. Unser Bekannter hat mir erzählt, dass man ihm im Amt für Ausländerangelegenheiten gesagt hätte, dass es einfacher sei, einen Afghanen nach Deutschland einzuladen, als einen Cubaner.

1 Kommentar:

  1. Ja... das ist hier so in diesem unseren Land
    man sollte einfach den Pass wegwerfen , sich schwarz pikmentiern ( anmalen) und schon bekommst großes Willkommen jund den "arsch "geküsst , aber wehedem du möchtest jemanden legal einladen ,... wo hatte denn die "Mutter der Nation" Angie alle ihre Nachweise ,, kommt alle her , ihr seit herzlich eingeladen...."

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