Montag, 4. Februar 2013

Geldstrafen für Verstöße gegen die Schulordnung


Die Hamburger Europaschule Gymnasium Hamm [link]

Ein Gymnasium in Hamburg verhängt Bußgelder fürs Zuspätkommen, Mobiltelefone sind verboten, nicht gemachte Hausaufgaben und verlängerte Ferien werden geahndet.

Foto © akiebler - Fotolia
Wer an der  "Europaschule Gymnasium Hamm" im Hamburger Osten morgens auch nur eine Minute zu spät zum Unterricht erscheint, dem droht das Verspätungszimmer. Wer dreimal zu spät kommt, darf einen Brief an die Eltern mitnehmen und wem das sechsmal passiert, der muss zahlen. Je nach Alter der Kinder und mit der Rechtsabteilung der Schulbehörde abgestimmt, werden zwischen 50 und 120 Euro fällig.
Vom Taschengeld abstottern

Die Höhe ist so bemessen, dass die Kinder die Strafe vom Taschengeld abstottern können. Pünktlichkeit ist nur eine von vielen Regeln, die das Gymnasium aufstellt und mittels Sanktionen auch durchsetzt. Die Lehrer sind zufrieden, die meisten Eltern sind begeistert über diese klaren Regeln, die den Sprösslingen den Weg ins Leben erleichtern sollen. 

Bußgeld keine Seltenheit
Insgesamt nehmen Bußgelder gegen Schüler in Hamburg seit ein paar Jahren stark zu. Mit der Begründung, man verpasse Schulschwänzern den nötigen Warnschuss, kamen 2011 sogar 41 Jugendliche für bis zu sieben Tage in Jugendarrest, als sie die Buße nicht zahlten. Die Schulbehörde erklärt, die Bußgeld-Richtlinie habe sich als sinnvoll erwiesen. Über 2000 Bußgelder wurden in den letzten zwei Jahren verhängt. [...]

Mehr dazu auf DRadio Wissen vom 05.08.2012 [link]

Kritischer Artikel hierz in der TAZ vom 31.08.2012 [link]

Für Schulpflichtverletzungen gibt es in Hamburg seit 2010 eine Bußgeld-Tabelle. Sie war bisher kaum bekannt, auch nicht die Tatsache, dass sie Zuspätkommen wie Schwänzen sanktioniert. Die Strafen reichen von 25 Euro für drei Mal verspätete Grundschüler, die noch die Eltern zu zahlen haben, bis zu 100 Euro, die strafmündige Teenager ab neun Verspätungen blechen sollen.

Benjamins Eltern haben jetzt Einspruch eingelegt, der vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Und sie fordern in einer Petition an die Bürgerschaft, dass die Richtlinie geändert wird. Sie habe einen „repressiven Charakter“ und mache Schüler „sehr schnell zu Bußgeldzahlern“, sagt Skambraks. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit werde „nicht beachtet“. Außerdem biete sie Lehrern, die einen Schüler „auf dem Kieker haben“, die rechtliche Grundlage für drastische Sanktionen. [...]

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